<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Gerichtsaushänge.de</title>
	<atom:link href="http://www.miba-immo.de/?feed=rss2" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.miba-immo.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sat, 19 Feb 2011 12:14:34 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.3</generator>
		<item>
		<title>Saarland &#8211; Bundesland auf der Überholspur</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=274</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=274#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 21:50:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=274</guid>
		<description><![CDATA[Landeshauptstadt Saarbrücken Fläche 2.568,70 km² Einwohnerzahl 1.019.000 (31. Aug. 2010)[1] Bevölkerungsdichte 400 Einwohner pro km² Arbeitslosenquote 7,1 % (Dezember 2010)[2] Schulden 11,2 Mrd. € (31. Dezember 2009) ISO 3166-2 DE-SL Kontakt: Offizielle Webseite: www.saarland.de Politik: Ministerpräsident: Peter Müller (CDU) Regierende Parteien: CDU, FDP/DPS und Grüne Sitzverteilung im Landtag: CDU 19 SPD 13 Die Linke 11 <a href="http://www.miba-immo.de/?p=274">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Landeshauptstadt 	Saarbrücken</p>
<p>Fläche 	2.568,70 km²</p>
<p>Einwohnerzahl 	1.019.000 (31. Aug. 2010)[1]</p>
<p>Bevölkerungsdichte 	400 Einwohner pro km²</p>
<p>Arbeitslosenquote 	7,1 % (Dezember 2010)[2]</p>
<p>Schulden 	11,2 Mrd. € (31. Dezember 2009)</p>
<p>ISO 3166-2 	DE-SL</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Offizielle Webseite: 	www.saarland.de</p>
<p>Politik:</p>
<p>Ministerpräsident: 	Peter Müller (CDU)</p>
<p>Regierende Parteien: 	CDU, FDP/DPS und Grüne</p>
<p>Sitzverteilung im Landtag: 	CDU 19</p>
<p>SPD 13</p>
<p>Die Linke 11</p>
<p>FDP/DPS 5</p>
<p>Bündnis 90/Die Grünen 3</p>
<p>Letzte Wahl: 	30. August 2009</p>
<p>Nächste Wahl: 	voraussichtlich 2014</p>
<p>Parlamentarische Vertretung:</p>
<p>Stimmen im Bundesrat: 	3</p>
<p>Saarland karte neu.png</p>
<p>Das Saarland (frz. Sarre) ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an das französische Département Moselle in der Region Lothringen (Lorraine) und im Westen an den luxemburgischen Distrikt Grevenmacher.</p>
<p>Zusammen mit Lothringen, dem Großherzogtum Luxemburg, dem deutschen Land Rheinland-Pfalz und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die Großregion Saar-Lor-Lux.</p>
<p>Als politische Einheit entstand das Saarland als „Saargebiet“ im Jahre 1920 in Folge des Versailler Vertrages. Es wurde aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und unterstand als Mandatsgebiet 15 Jahre lang dem Völkerbund. Das Saargebiet war kleiner als das spätere Saarland, da die damals festgelegte Nordgrenze südlicher als die heutige lag. 1935 wurde das Saargebiet nach der im Vertrag vorgesehenen Volksabstimmung aufgrund von ca. 90 % Zustimmung wieder in das damals nationalsozialistische Deutsche Reich eingegliedert.</p>
<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet des heutigen Saarlandes bis 1947 zur französischen Besatzungszone. Im Jahre 1947 wurde das Gebiet als „Saarprotektorat“ eine autonome Region, größtenteils in den heute noch gültigen Grenzen. Nach einer Volksabstimmung im Jahre 1955 trat das Saarland 1957 der Bundesrepublik Deutschland politisch bei („kleine Wiedervereinigung“). Der wirtschaftliche Anschluss durch Übernahme der D-Mark sollte erst an einem späteren, geheimen Tag vollzogen werden. Der im Volksmund „Tag X“ genannte Zeitpunkt war am 6. Juli 1959 00:00 Uhr.</p>
<p>Geographie [Bearbeiten]</p>
<p>Das Saarland liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es erstreckt sich über Teile des Hunsrücks mit dem Schwarzwälder Hochwald, des Lothringischen Schichtstufenlandes und des Saar-Nahe-Berglandes. Außerdem dringen die Ausläufer des Pfälzerwaldes weit in das Land ein. Weitere wichtige Gebiete sind der Bliesgau und der Saargau mit ihren fruchtbaren Kalksteinböden.</p>
<p>Die höchste Erhebung ist der Dollberg (695 m), nördlich von Nonnweiler, die zweithöchste der Schimmelkopf (694,8 m) nördlich von Weiskirchen. Die bedeutendste Erhebung ist jedoch der Schaumberg mit seinem Aussichtsturm. Er gilt als der Hausberg des Saarlandes, wohl auch aus der Tradition heraus, dass er der höchste Berg des ehemaligen Saargebietes war. Er ist mit seinen 569 Metern relativ niedrig, ragt aber alleinstehend aus einer eher flachen Umgebung heraus.</p>
<p>Ein Drittel der Fläche des Saarlandes ist mit sommergrünem Mischwald bedeckt. Damit hat das Saarland gemeinsam mit Hessen und Baden-Württemberg die prozentual größte Waldfläche Deutschlands. Darüber hinaus nimmt hier der Laubwald im Vergleich zu allen anderen Bundesländern den größten Anteil der Gesamtwaldfläche ein.</p>
<p>Der längste saarländische Fluss ist die Blies. Sie entspringt im nördlichen Saarland bei Selbach und mündet im Süden als Grenzfluss bei Saargemünd (Frankreich) in die Saar. Weitere wichtige Flüsse sind Saar, Mosel, Prims, Nied und Nahe. Das Klima ist gemäßigt ozeanisch. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt im Durchschnitt bei 800 Millimetern. Das Saarland gehört zu den wärmsten Regionen Deutschlands.</p>
<p>Commons: Niederschlagsdiagramme – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien</p>
<p>Landschaften [Bearbeiten]</p>
<p>Eines der Wahrzeichen des Saarlandes: Saarschleife bei Mettlach</p>
<p>Neben der politischen Gliederung in Gemeinden und Landkreise können folgende Landschaften und Gebiete beschrieben werden. Sie zeichnen sich durch ein relativ einheitliches Erscheinungsbild in Abgrenzung zu benachbarten Landschaften und Gebieten aus, das oft durch gemeinsame politisch-historische oder wirtschaftliche Zusammenhänge (z. B. Landwirtschaft, Industrialisierung) entstanden ist.</p>
<p>Siehe auch Liste von Sehenswürdigkeiten im Saarland und Liste der naturräumlichen Einheiten im Saarland</p>
<p>* Bliesgau</p>
<p>* Köllertal</p>
<p>* Ostertal</p>
<p>* Saargau</p>
<p>* Saarkohlenwald</p>
<p>* Schwarzwälder Hochwald</p>
<p>* Sankt Ingbert-Kirkeler Waldgebiet</p>
<p>* Sankt Ingberter Senke</p>
<p>* Sankt Wendeler Land</p>
<p>* Warndt</p>
<p>Geschichte [Bearbeiten]</p>
<p>Flagge des Saarlandes von 1947 bis 1956</p>
<p>100 Saar-Franken von 1955</p>
<p>→ Hauptartikel: Geschichte des Saarlandes</p>
<p>Das Saarland ist eine historisch sehr junge politische Einheit, es wurde 1920 aus vormals preußischen und bayerischen Gebieten gebildet. Im 19. Jahrhundert hatten außerdem das Großherzogtum Oldenburg (Exklave Fürstentum Birkenfeld) und Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha (Fürstentum Lichtenberg) kleine Anteile an Gebieten, die heute zum Saarland gehören. In der Zeit vor der Französischen Revolution glich die Region einem Flickenteppich, die vier bedeutendsten Herrschaften im Gebiet des heutigen Saarlandes waren die Grafschaft Saarbrücken, das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das Kurfürstentum Trier und das Herzogtum Lothringen.</p>
<p>Die ehemaligen, vor 1815 teilweise selbständigen Territorien, die auf dem Gebiet des heutigen Saarlandes existierten, waren in der Vergangenheit stets deutschsprachig, standen aber immer wieder zeitweise unter französischem Einfluss, insbesondere im späten 17. Jahrhundert während der französischen Reunionen sowie im Zeitraum zwischen der Französischen Revolution und dem Zweiten Pariser Frieden.</p>
<p>Auch nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zweiten Weltkrieg geriet das Land unter französischen Einfluss. Von 1920 bis 1935 stand das „Saargebiet“ (so der damalige Name) unter der Verwaltung des Völkerbundes, während es zum französischen Wirtschaftsraum gehörte. Im Februar 1935 wurde das Saargebiet unter dem Namen Saarland nach einer Volksabstimmung wieder Teil des Deutschen Reiches.</p>
<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Saarland zunächst zur Französischen Besatzungszone, bevor es im Januar 1946 aus dem Zuständigkeitsbereich des Alliierten Kontrollrates herausgelöst wurde. Das „Saarprotektorat“ erhielt 1947 eine eigene Verfassung, Währung (Saarmark, ab November 1947 der &#8220;Saar-Franc&#8221;) und Staatsbürgerschaft. Erneut hatten die Saarländer über ein Jahrzehnt lang eine Sonderstellung inne. Diesmal nahmen sie auch mit eigenen Mannschaften an Olympia 1952 sowie an der Qualifikation zur Fußball-WM 1954 teil.</p>
<p>50 Jahre Bundesland Saarland, Deutsche Briefmarke (2007)</p>
<p>Am 23. Oktober 1955 wurde eine Volksabstimmung über die Zukunft des Saarprotektorates durchgeführt, in der 67,7 Prozent der Saarländer gegen das von Adenauer ausgehandelte (zweite) Saarstatut votierten. Das Ergebnis der Abstimmung wurde als Wunsch der Saarländer interpretiert, sich der Bundesrepublik anschließen zu wollen. Die Franzosen lenkten nun ein, am 27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen, worauf das Gebiet am 1. Januar 1957 als zusätzliches Bundesland Teil der Bundesrepublik Deutschland wurde. Die wirtschaftliche Angliederung samt Übernahme der D-Mark wurde erst Mitte 1959 vollzogen.</p>
<p>Bevölkerung [Bearbeiten]</p>
<p>Der größte Ballungsraum im Saarland sind die Achsen Dillingen–Saarbrücken und Saarbrücken–Neunkirchen/Saar; sie werden wegen ihrer Form gelegentlich auch unter dem Begriff der „Lyoner-Achse“, abgeleitet von einer Vorliebe der Saarländer für eine bestimmte Wurstsorte, zusammengefasst. Die Bevölkerungsdichte ist im Norden, Südwesten und Westen des Landes geringer. Im Saarland werden vor allem rhein- und moselfränkische Mundarten gesprochen (siehe: Saarländischer Dialekt). Das Gebiet des heutigen Saarlandes war immer deutschsprachig. Aus Verbundenheit mit der Region wird allerdings in der Schule üblicherweise als erste Fremdsprache Französisch und nicht Englisch gelehrt. Das Saarland ist das einzige deutsche Land, das an Gymnasien sowohl Englisch als auch Französisch als Pflichtfremdsprache vorschreibt.</p>
<p>Die saarländische Bevölkerung erlebte in der Neuzeit zwei wesentliche Wachstums- und Einwanderungsschübe. Der erste betrifft die Zeit des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts. Nach den katastrophalen Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges, der sich in der Großregion Lothringen bis 1661 hinzog (Friede von Vincennes) und fast nahtlos durch den Pfälzischen Erbfolgekrieg fortgesetzt wurde, waren am Ende des 17. Jahrhunderts weite Landstriche menschenleer, der gesamte Bevölkerungsverlust wird in der Fachliteratur auf ca. 80 % geschätzt. Durch eine gezielte Einwanderungs- und Siedlungspolitik wurden Neubürger aus ganz Europa angeworben, darunter auch französische Hugenotten und protestantische Salzburger, aber auch katholische Wallonen.</p>
<p>Den zweiten Schub erlebte die Region im 19. Jahrhundert. Während die Industrialisierung im frühen 19. Jahrhundert nur zögernd einsetzte, begann die Bevölkerung nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 geradezu zu explodieren: Die Einwohnerzahl der Großregion Saarbrücken vervierfachte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.[3] Hauptzuzugsraum waren dabei die nördlich der industrialisierten Gebiete gelegenen, stark ländlich geprägten Regionen des Hochwaldes und des Hunsrücks. Dies führte dazu, dass auch in den ehemals evangelischen Gebieten der Grafschaft Saarbrücken heute die Mehrheit der Bevölkerung katholisch ist (74 Prozent der Bevölkerung sind katholischen und 21 Prozent evangelischen Glaubens; das Saarland hat somit prozentual den größten katholischen Bevölkerungsanteil in Deutschland). Gleichzeitig sorgten die saarländischen Stahl- und Hüttenbarone und die preußische Grubenverwaltung dafür, dass die Arbeiter und Bergleute zu günstigen Konditionen Grundeigentum und Häuser erwerben konnten, das Saarland hat deswegen bis heute bundesweit die höchste Eigentumsrate beim Grundbesitz.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=274</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Übersicht Ratgeber</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=234</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=234#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 12:49:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=234</guid>
		<description><![CDATA[Bei den nachfolgenden Themen handelt es sich um sehr umfangreiche Bereiche. Wir haben versucht, die wichtigsten Themen für Sie zu filtern. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hier nicht um eine rechtliche Beratung handelt. Wir empfehlen daher, einen Vertreter der rechtsbarenden Berufe hinzuzuziehen. Wählen Sie das gewnschte Thema: Versteigerung bewegliches Pfandgut / Gerichtsvollziehertermin - Verbraucherinsolvenz <a href="http://www.miba-immo.de/?p=234">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei den nachfolgenden Themen handelt es sich um sehr umfangreiche Bereiche. Wir haben versucht, die wichtigsten Themen für Sie zu filtern. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hier nicht um eine rechtliche Beratung handelt. Wir empfehlen daher, einen Vertreter der rechtsbarenden Berufe hinzuzuziehen.</p>
<p>Wählen Sie das gewnschte Thema:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.miba-immo.de/?p=201">Versteigerung bewegliches Pfandgut / Gerichtsvollziehertermin</a><br />
<span style="color: #ffffff;">-</span></li>
<li><a href="http://www.miba-immo.de/?p=208">Verbraucherinsolvenz</a><br />
<span style="color: #ffffff;">-</span></li>
<li><a href="http://www.miba-immo.de/?p=213">Regelinsolvenz</a><br />
<span style="color: #ffffff;">-</span></li>
<li>Zwangsversteigerungsverfahren
<ul>
<li><a href="http://www.miba-immo.de/?p=191">Allgemeines zu Zwangsversteigerungsverfahren</a></li>
<li><a href="http://www.miba-immo.de/?p=12">Überweisung Sicherheitsleistung</a></li>
</ul>
</li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=234</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Info Gerichtsvollzieherversteigerung</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=201</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=201#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 07:44:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=201</guid>
		<description><![CDATA[Versteigerung gepfändeter Sachen staatlicher Hoheitsakt, durch den der Gerichtsvollzieher gepfändete Sachen verwertet. Die öffentliche Versteigerung ist in den Paragrafen 814 bis 825 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Einzelheiten zum Ablauf enthält die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA), die als Amtspflicht durch den Gerichtsvollzieher zu beachten ist. Die Versteigerung darf frühestens eine Woche nach der Pfändung erfolgen. Der <a href="http://www.miba-immo.de/?p=201">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Versteigerung gepfändeter Sachen</h3>
<p>staatlicher Hoheitsakt, durch den der Gerichtsvollzieher gepfändete Sachen verwertet.</p>
<p>Die öffentliche Versteigerung ist in den Paragrafen 814 bis 825 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.<br />
Einzelheiten zum Ablauf enthält die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA), die als Amtspflicht durch den Gerichtsvollzieher zu beachten ist.</p>
<p>Die Versteigerung darf frühestens eine Woche nach der Pfändung erfolgen.<br />
Der Gerichtsvollzieher bestimmt den Zeitpunkt und den Ort der Versteigerung, der grundsätzlich in dem Ort liegen muss, in dem die Pfändung erfolgt ist, zumindest aber im gleichen Vollstreckungsbezirk.<br />
Der Termin ist öffentlich bekannt zu machen, Schuldner und Gläubiger werden gesondert benachrichtigt (§ 142 Nr. 4 GVGA).</p>
<p>Die Versteigerung (&#8220;Bieterstunde&#8221;) wird durch den Gerichtsvollzieher eröffnet, indem er bekannt gibt:</p>
<ul>
<li>den gewöhnlichen Verkaufswert</li>
<li>das notwendige Mindestgebot (die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes)</li>
<li>die Versteigerungsbedingungen</li>
</ul>
<p>Der Gerichtsvollzieher fordert die im Termin erschienenen Interessenten dazu auf, Gebote abzugeben.<br />
Gläubiger und Schuldner können mitbieten (§ 816 Absatz 4 ZPO in Verbindung mit § 1239 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).<br />
Der Meistbietende, der wenigstens das Mindestgebot bieten muss (§ 817a Absatz 1 ZPO), erhält den Zuschlag.</p>
<p>Nach dem Zuschlag übergibt der Gerichtsvollzieher die Sache gegen Barzahlung dem Ersteigerer (§ 817 Absatz 2 ZPO), sodass dieser Eigentümer wird.<br />
Den Erlös erhält &#8211; nach Abzug der Vollstreckungskosten &#8211; der Gläubiger, soweit zu dessen Befriedigung erforderlich.<br />
Verbleibt ein Überschuss, geht dieser an den Schuldner.</p>
<p>Liegt das Höchstgebot in der Versteigerung unter dem Mindestgebot, erfolgt kein Zuschlag.<br />
Der Gläubiger behält sein Pfandrecht und kann jederzeit das Anberaumen eines neuen Versteigerungstermins beantragen.</p>
<p>Über den Ablauf der Versteigerung hat der Gerichtsvollzieher ein Protokoll aufzunehmen (§ 762 ZPO)</p>
<h4>Praxistipp:</h4>
<p>Bis zur Aushändigung des Erlöses kann ein Dritter gegen die Verwertung der Sache noch die Drittwiderspruchsklage erheben, wenn ihm und nicht dem Schuldner die versteigerte Sache gehört.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=201</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verbraucherinsolvenz</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=208</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=208#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 07:43:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=208</guid>
		<description><![CDATA[Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) in aller Kürze Zunächst wird versucht, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erreichen. Neben Rechtsanwälten und ausgewählten Stellen der Verbraucherzentralen erfolgt auch bei den kostenfrei arbeitenden Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände eine Beratung der Privatpersonen bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Der Schuldner kann sich aber auch vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen, womit die Kosten für die anwaltliche <a href="http://www.miba-immo.de/?p=208">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) in aller Kürze</strong><br />
Zunächst wird versucht, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erreichen. Neben Rechtsanwälten und ausgewählten Stellen der Verbraucherzentralen erfolgt auch bei den kostenfrei arbeitenden Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände eine Beratung der Privatpersonen bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Der Schuldner kann sich aber auch vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen, womit die Kosten für die anwaltliche Beratung maßgeblich von der Justizkasse (Vater Staat) getragen werden.</p>
<p>Gelingt dies mit Hilfe geeigneter Stellen nicht, so kann beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Um eine Restschuldbefreiung zu erlangen, muss der Schuldner rechtzeitig einen Eigenantrag stellen. Während der so genannten Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil des erzielten Einkommens an den Treuhänder abzutreten. Aus einer tabellarischen Übersicht lässt sich relativ leicht das pfändbare Einkommen ablesen. Die Pfändungsgrenze steigt entsprechend, sofern eine Unterhaltspflicht (Kinder, Ehepartner) besteht.</p>
<p>Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz gliedert sich in 4 Stufen:</p>
<ul>
<li>Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens muss der Schuldner zwingend versuchen, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung auf der Grundlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes herbeizuführen. Dieser Plan ist grundsätzlich mit den Gläubigern frei verhandelbar.Eine außergerichtliche Einigung ist nur dann erfolgreich, wenn alle Gläubiger zustimmen. Das Schweigen eines Gläubigers ist bei der außergerichtlichen Einigung als Ablehnung zu werten. Bleibt der Einigungsversuch erfolglos, kann bei Gericht Insolvenzantrag gestellt werden.</li>
<li>Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Zusammen mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung muss der Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen und nachweisen, warum der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist. Bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan ruht das Verfahren über den Antrag auf Insolvenzeröffnung.Wenn die Mehrheit der Gläubiger (nach Kopf und Summen) sich für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ausspricht, kann das Gericht die Zustimmung der anderen Gläubiger ersetzen. Mit der Annahme und der Durchführung des Schuldenbereinigungsplanes gelten die Anträge auf Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiung als zurückgenommen. Der Schuldenbereinigungsplan ähnelt einem gerichtlichen Vergleich. So kann aus ihm auch gegen den Schuldner vollstreckt werden, wenn er die Verpflichtungen nicht einhält.</li>
<li>Gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren: Wird kein Schuldenbereinigungsplan durchgeführt, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Insolvenzgericht prüft zunächst, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind oder einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stattgegeben wird.Das Insolvenzgericht wird einen Treuhänder zur Durchführung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens bestellen. Der Treuhänder ist eine neutrale Person und kann auch vom Schuldner vorgeschlagen werden. Nach der Verteilung des Vermögens durch den Treuhänder wird in einem Schlusstermin per Beschluss festgelegt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er seine Obliegenheiten in der so genannten Wohlverhaltensperiode erfüllt und keine Versagensgründe (auf Antrag eines Gläubigers) vorliegen.</li>
</ul>
<p><span style="font-family: Meiryo, 'MS PGothic', 'Helvetica Neue', Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif;">Restschuldbefreiung: Es ist eine Voraussetzung für die Erteilung der späteren Restschuldbefreiung, dass der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellt und diesen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung verbindet.</span></p>
<p>Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensperiode ergeht vom Insolvenzgericht nach Anhörung von Schuldner, Gläubigern und Treuhänder ein förmlicher Beschluss, dass der Schuldner nunmehr schuldenfrei ist. Allerdings darf kein Versagungsgrund vorliegen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Allgemeines zu Insolvenz und Privatinsolvenz</strong></p>
<p>Insolvenz steht für die Situation eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen kann. Die Insolvenz wird hervorgerufen durch drohende oder bereits vorhandene Zahlungsunfähigkeit und bei Unternehmen außerdem durch Überschuldung. Eine nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit ist hingegen kein Insolvenzgrund.</p>
<p>Es wird zwischen einem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren unterschieden. Bevor es zu einer Privatinsolvenz kommt, wird eine außergerichtliche Einigung durch Einschaltung einer Insolvenzberatungsstelle angestrebt. Bei einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahren ist von einer geeigneten Person oder Stelle nachzuweisen, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Dieser Nachweis ist beim Regelinsolvenzverfahren nicht erforderlich.</p>
<p>Ein Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die Befreiung des Schuldners von nicht erfüllten Verbindlichkeiten (Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung erfolgt bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.</p>
<p>Die Anmeldung der Insolvenz führt bei ausreichendem Vermögen zu einem Insolvenzverfahren. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und die Auflösung und Verteilung des verbliebenen Vermögens an die Insolvenzgläubiger. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt.</p>
<p><strong>Insolvenzgrund für Einleitung einer Verbraucherinsolvenz</strong><br />
Akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sind Gründe für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens. Die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens setzt einen eigenen Insolvenzantrag oder den Antrag eines Gläubigers bei dem zuständigen Insolvenzgericht voraus. Die Zahlungsunfähigkeit muss bei der Antragstellung belegt werden. Außerdem ist der Nachweis von einer sogenannten geeigneten Stelle zu führen, dass der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit den Gläubigern gescheitert ist.</p>
<p><strong>Wer fällt unter das Verbraucherinsolvenzverfahren?</strong><br />
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt grundsätzliche für natürliche Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben. Nach der Überschrift dieses Teils der Insolvenzordnung gilt dieses Verfahren auch bei sonstigen Kleinverfahren. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet das Verbraucherinsolvenzverfahren ebenfalls Anwendung, wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Die Insolvenzordnung enthält auch die Definition, was als &#8220;überschaubar&#8221; gilt. Überschaubar sind danach die Vermögensverhältnisse, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat (§ 304 Abs. 2 InsO).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=208</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Regelinsolvenzverfahren</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=213</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=213#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 07:35:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=213</guid>
		<description><![CDATA[Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens Die Insolvenzordnung sieht zwei Verfahrenarten vor, das Regelinsolvenzverfahren für wirtschaftlich selbständige Personen sowie das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen. Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer Regelinsolvenz umgehend beim Insolvenzgericht gestellt werden. Es besteht hier also nicht die Verpflichtung ein vorheriges außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Zur <a href="http://www.miba-immo.de/?p=213">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens</h1>
<p>Die Insolvenzordnung sieht zwei Verfahrenarten vor, das Regelinsolvenzverfahren für wirtschaftlich selbständige Personen sowie das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen.</p>
<h3>Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens</h3>
<p>Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer Regelinsolvenz umgehend beim Insolvenzgericht gestellt werden. Es besteht hier also nicht die Verpflichtung ein vorheriges außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen.</p>
<p>Zur Verfahrenseröffnung kommt es allerdings nur dann, wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen. Eine Restschuldbefreiung kann dann nicht erfolgen.</p>
<p>Natürliche Personen können jedoch einen Stundungsantrag für die Kosten des Verfahrens stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, kann es auch bei einkommens- und vermögenslosen Schuldnern zur Verfahrenseröffnung und damit der Chance auf die Erlangung der Restschuldbefreiung kommen.</p>
<h3>Insolvenzverwalter bei der Regelinsolvenz</h3>
<p>Gibt das Insolvenzgericht dem Insolvenzantrag statt, erlässt es den Eröffnungsbeschluss und leitet das Insolvenzverfahren ein. Bereits mit dem Eröffnungsbeschluss bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter.</p>
<p>Dieser prüft die wirtschaftliche Lage des Schuldners bzw. des Schuldnerunternehmens und mögliche Sanierungschancen.</p>
<h3>Gläubigerversammlung – Das wichtigste Organ im Regelinsolvenzverfahren</h3>
<p>Anschließend entscheidet die Gläubigerversammlung über den Fortgang des Verfahrens. Sie legt insbesondere fest, ob das Unternehmen mithilfe einer Sanierung erhalten werden, oder das Vermögen verwertet und an die Gläubiger verteilt werden soll.</p>
<h3>Verwertung des Vermögens</h3>
<p>Während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode (siehe weiter unten) muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen und Vermögen zur Verfügung stellen. Die Höhe des pfändbaren Einkommens orientiert sich im wesentlichen an den Pfändungsvorschriften der Zivilprozessordnung, insbesondere den dort genannten Pfändungsfreigrenzen. In Zweifelsfällen entscheidet das Insolvenzgericht.</p>
<p>Bei Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit erfolgt die Verwertung der Insolvenzmasse, bis die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sind. Es erfolgt in der Regel kein Rückgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter.</p>
<h3>Aufhebung des Insolvenzverfahrens</h3>
<p>Nach der Schlussverteilung des Vermögens hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren wieder auf. Für juristische Personen des Privatrechts wie z. B. die GmbH ist das Verfahren an dieser Stelle beendet und die Gesellschaft wird von Amts wegen gelöscht.</p>
<h3>Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung</h3>
<p>Bei natürlichen Personen schließt sich noch die Wohlverhaltensperiode mit dem Ziel der Erlangung der Restschuldbefreiung an.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=213</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kontakt</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=204</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=204#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 06:53:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=204</guid>
		<description><![CDATA[JustMedia Medienserivce für Justizbehörden Norbert Graf Dietrich-Bonhoeffer-Str. 51 76461 Muggensturm Email: norbertgraf@arcor.de Internet: www.gerichtsaushänge.de oder www.gerichtsaushaenge.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>JustMedia<br />
Medienserivce für Justizbehörden</strong><br />
Norbert Graf<br />
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 51<br />
76461 Muggensturm</p>
<p>Email: norbertgraf@arcor.de</p>
<p>Internet: www.gerichtsaushänge.de oder www.gerichtsaushaenge.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=204</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Über uns</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=194</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=194#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 06:36:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=194</guid>
		<description><![CDATA[Wir, die Gründer unseres neuen Unternehmen, sind Eltern gesunder und glücklicher Kinder. Wir sind hierüber sehr dankbar und unterstützen deshalb bereits seit Jahren Hilfsorganisationen im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. Wir möchten jedoch mehr tun. Aus diesem Grund haben wir ein Unternehmen mit dem Ziel gegründet und möchten hiermit Kindern in Not helfen. Das Deutsche Rote <a href="http://www.miba-immo.de/?p=194">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-large;"><strong><br />
</strong></span></p>
<p><span style="font-size: medium;">Wir, die Gründer unseres neuen Unternehmen, sind Eltern gesunder und glücklicher Kinder. Wir sind hierüber sehr dankbar und unterstützen deshalb bereits seit Jahren Hilfsorganisationen im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. <strong>Wir möchten jedoch mehr tun.</strong> <strong>Aus diesem Grund haben wir ein Unternehmen mit dem Ziel gegründet und möchten hiermit Kindern in Not helfen.</strong></span></p>
<p><span style="font-size: medium;"><a href="http://www.miba-immo.de/wp-content/uploads/lrg-2416-gesunde-kinder.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-245" title="lrg-2416-gesunde-kinder" src="http://www.miba-immo.de/wp-content/uploads/lrg-2416-gesunde-kinder-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" /></a>Das Deutsche Rote Kreuz arbeitet für eine Welt, in der Kinder in Würde aufwachsen und die Rechte aller Kinder auf Überleben, Entwicklung und Schutz geachtet werden. Das Wohl der Kinder steht im Vordergrund.</span></p>
<p><span style="font-size: medium;">Die Kinder der Welt müssen vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt geschützt. Kinder sind unsere Zukunft und müssen deshalb medizinisch versorgt und eine gute Bildung ermöglicht werden. Vernachlässigen wir unsere Kinder, dann vernachlässigen wir auch unsere Zukunft.</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-size: medium;">Helfen auch Sie! </span></span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=194</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Informationen zu Zwangsversteigerungsverfahren</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=191</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=191#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 06:34:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=191</guid>
		<description><![CDATA[Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung? Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland stetig. Die Chancen, ein Schnäppchen zu machen, sind gut. Grund: Ein großes Angebot an Objekten (Summe der Verkehrswerte im Jahr 2003: rund 18 Milliarden Euro) und eine vergleichsweise verhaltene Nachfrage nach Immobilien. Die meisten Objekte gehen zwischen zehn und <a href="http://www.miba-immo.de/?p=191">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?</strong></p>
<p>Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland stetig. Die Chancen, ein Schnäppchen zu machen, sind gut. Grund: Ein großes Angebot an Objekten (Summe der Verkehrswerte im Jahr 2003: rund 18 Milliarden Euro) und eine vergleichsweise verhaltene Nachfrage nach Immobilien. Die meisten Objekte gehen zwischen zehn und 30 Prozent unter dem geschätzten Verkehrswert an ihren neuen Besitzer. Allerdings sind auch Super-Schnäppchen darunter, die zur Hälfte des Verkehrswertes über den Tisch gehen.</p>
<p><strong>Erst mal zuschauen!</strong></p>
<p>Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich auf eine Zwangsversteigerung gut vorbereiten und vorher 2-3 Versteigerungen besuchen.</p>
<p>Wichtig ist vor allem ein Blick in den Grundbuchauszug, der in der Versteigerungsakte beim zuständigen Gericht enthalten ist. Daraus geht hervor, ob die Nutzung uneingeschränkt möglich ist, oder ob andere Lasten wie beispielsweise lebenslanges Wohnrecht übernommen werden müssen. Ebenfalls bei Gericht liegt das von einem neutralen Sachverständigen erstellte Wertgutachten. Es informiert über Bauzustand, Lage und Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze.</p>
<p><strong>Innenbesichtigung</strong></p>
<p>Eine Innenbesichtigung der Immobilie ist auf jedem Fall angebracht, möglichst in Begleitung eines Baufachmannes. Dabei ist Fingerspitzengefühl angebracht. Denn die Bewohner, die ihr Heim gezwungenermaßen aufgeben müssen, sind nicht verpflichtet, den Kaufinteressenten hereinzulassen.</p>
<p>Beim Amtsgericht bekommt der Anleger mehr Informationen als bei einem Makler. Und: Die Nebenkosten sind vergleichsweise moderat: Maklerprovision und Notargebühren entfallen. Für gut informierte Interessenten halten sich auch die Risiken in Grenzen. Wer ein Haus besichtigt und sich über Verkehrswert und Schuldenbelastung informiert, dem kann eigentlich nichts passieren. Allerdings steht die gründliche Information im Vordergrund, denn Garantie, Gewährleistung oder Rücktritt, etwa wegen Baumängeln, gibt es nicht.</p>
<p><strong>Versteigerungs-Beginn</strong></p>
<p>Eine Zwangsversteigerung wird meist auf Antrag eines im Grundbuch abgesicherten Grundschuld- und Hypothekengläubigers &#8211; in der Regel ist das ein Kreditinstitut &#8211; angeordnet. Daneben gibt es auch noch die so genannte Teilungsversteigerung. Ihr liegen Streitigkeiten zwischen Erben und geschiedenen Eheleuten zu Grunde. Können sich die Parteien nicht einigen, kommt es zur Zwangsversteigerung der Objekte. Die Streithähne teilen sich anschließend den Erlös.</p>
<p>Zu Beginn einer Versteigerung gibt der Rechtspfleger zunächst den wesentlichen Inhalt des Grundbuchs, die Gläubiger mit ihren Ansprüchen und den festgelegten Verkehrswert bekannt. Er weist weiter auf die Besonderheiten der Immobilie wie Wohnungsbindung, Denkmalschutz oder Baulasten hin und legt die Versteigerungsbedingungen und das gesetzliche Mindestgebot fest.</p>
<p><strong>Ausweis nicht vergessen</strong></p>
<p>Die Versteigerungsbedingungen regeln dabei die wichtige Frage, ob der Käufer die Schulden übernehmen muss. Danach fordert der Rechtspfleger die Anwesenden zu Geboten auf, die eigentliche Bietstunde beginnt. Jeder, der mitbieten möchte, muss einen gültigen Ausweis vorlegen. Verlangt der Gläubiger eine Sicherheit, dann muss der Bieter bereits jetzt zehn Prozent des Verkehrswerts bei Gericht hinterlegen.</p>
<p>Die Sicherheit, die ein Gläubiger verlangen <span style="text-decoration: underline;">kann</span>, kann der Bieter mit einer Bankbürgschaft oder mit einem Verrechnungsscheck eines Kreditinstituts leisten. (Bargeld wird seit dem Februar 2007 nicht mehr akzeptiert!). Der Rechtspfleger akzeptiert in der Regel keine Sparbücher, Wertpapierdepot-Auszüge, Bausparverträge, Bankbestätigungen oder normale Schecks. Allerdings kann man den Betrag auch vorher per Überweisung bei der Gerichtskasse einzahlen (ist der eingezahlte Betrag höher als die erforderliche Sicherheitsleistung, wird die Differenz sofort zurücküberwiesen; das gilt natürlich auch, wenn man den Zuschlag gar nicht bekomen hat).</p>
<p><strong>Grenzen</strong></p>
<p>Liegt das höchste Gebot beim sog. <em>Ersttermin</em> über 70 Prozent des vom Gericht festgelegten Verkehrswerts, geht die Immobilie an den Meistbietenden. Bei einem Gebot zwischen 50% bis 70% können die Gläubiger den Zuschlag verhindern. Bei weniger als 50% muss der Rechtspfleger den Zuschlag verweigern. Das geschieht zum Schutz der Schuldner. Wird bei diesem Ersttermin kein Ergebnis erzielt, wird ein neuer Versteigerungstermin angeordnet, bei dem es keine Grenzen mehr gibt.</p>
<p><strong>Geringstes Gebot, Bargebot usw.</strong></p>
<p>Es ist gar nicht so einfach zu durchschauen, welchen Betrag man eigentlich bietet bzw. bieten muss. Der Betrag, den man in einer Zwangsversteigerung bietet, ist das sog. Bargebot. Zu diesem Bargebot muss ggf. weitere Belastungen/Beträge hinzurechnen. Weil das für einen Laien am Anfang schwer zu durchschauen ist, sollte man hier besonders vorishctig sein und sich informieren.</p>
<p><strong>Die Bieterstunde</strong></p>
<p>Bei einer Zwangsversteigerung dauert die Bietstunde mind. 30 Minuten. Sobald der Rechtspfleger zum Ende der Bietstunde zum drittenmal den Hammer hebt, sind die Sekunden der Entscheidung da: Denn was kaum jemand weiß, Sie können auch während oder sogar unmittelbar nach dem dritten Hammerschlag noch ein Gebot abgeben. Die Bietstunde endet erst, wenn der Rechtspfleger offiziell das Ende verkündet. So können sich in letzter Sekunde noch so manche Besitzverhältnisse ändern. Erst wenn Sie den Zuschlag erhalten, also wenn der Rechtspfleger die Eigentumsübertragung verkündet, sind Sie Eigentümer der Immobilie.</p>
<p>Mit Erteilung des Zuschlages ist der Ersteher Eigentümer des Immobilie (und nicht erst bei Eintragung im Grundbuch!). Mit dem Zuschlag gegen alle Rechte und Pflichten aus dem Grundstück/der Immobilie auf den neuen Eigentümer über. Der Zuschlagsbeschluss ist ausserdem gleichzeitig ein sog. Räumungstitel. Das bedeutet, dass der Ersteher die sofortige Zwangsräumung der Immobilie betreiben kann. Aber: das gilt nur, wenn der alte Eigentümer die Immobilie selbst genutzt hat. Handelte es sich um eine vermietete Immobilie, ist eine sofortige Zwangsräumung nicht möglich!</p>
<p>Sechs Wochen nach der Versteigerung muss der Käufer die Finanzierung der Immobilie auf die Beine gestellt haben und den Kaufpreis plus vier Prozent Zinsen (ab Versteigerungstermin) an das Gericht zahlen. Erst wenn alle Zahlungen pünktlich geleistet sind, kommt der Erwerber als neuer Eigentümer ins Grundbuch.</p>
<p><strong>Die Versteigerungsakte</strong></p>
<p>Das Gutachten gehört zur Versteigerungsakte und ist im Amtsgericht einzusehen. Es enthält Angaben über Bauzustand, Vermietungssituation, Lage, Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze, laufende Kosten wie Erbbauzins, eventuell vorhandene Sondernutzungsrechte und den Verkehrswert. Letzterer muss nicht aktuell sein, denn bis ein Haus unter den Hammer kommt, können bis zu zwei Jahre vergehen.</p>
<p>Wichtig ist ein Blick in den Grundbuchauszug, der ebenfalls der Akte beiliegt. Er gibt Auskunft über mögliche Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden, Wegerecht oder Dauerwohnansprüche. Hat man vor, um- oder anzubauen, sollte zudem das Bauplanungsamt aufgesucht werden.</p>
<p>Bei Eigentumswohnungen ist die Einsicht in Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Protokolle der Eigentümer-Versammlung angebracht. Beim Verwalter erfährt man, wie hoch Wohngeld und die Instandhaltungsrücklage sind und ob in nächster Zeit etwa eine Sonderumlage für grössere Reparaturen ansteht.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=191</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=177</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=177#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 22:33:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=177</guid>
		<description><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung dieser Internetseiten. Diese Internetplattform wird betrieben von JustMedia Medienserivce für Justizbehörden Norbert Graf Dietrich-Bonhoeffer-Str. 51 76461 Muggensturm -nachfolgend JustMedia genannt- 1. Allgemeine Bestimmungen Gerichtsaushänge.de bzw. gerichtsaushaenge.de ist eine Internet-Plattform von JustMedia, auf der Gerichtsaushänge, -veröffentlichungen, -bekanntmachungen etc. präsentiert werden, die durch Gerichte oder vom Gericht bestellte Beauftragte und/oder von Berechtigten <a href="http://www.miba-immo.de/?p=177">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung dieser Internetseiten.</p>
<p><strong>Diese Internetplattform wird betrieben von </strong></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">JustMedia</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Medienserivce für Justizbehörden</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Norbert Graf</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Dietrich-Bonhoeffer-Str. 51</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">76461 Muggensturm</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">-nachfolgend JustMedia genannt-</span></span></p>
<h3>1. Allgemeine Bestimmungen</h3>
<p>Gerichtsaushänge.de bzw. gerichtsaushaenge.de ist eine Internet-Plattform von JustMedia, auf der Gerichtsaushänge, -veröffentlichungen, -bekanntmachungen etc. präsentiert werden, die durch Gerichte oder vom Gericht bestellte Beauftragte und/oder von Berechtigten beauftragte Personen zum Verkauf oder zur Versteigerung veröffentlicht werden.</p>
<p>JustMedia bietet selbst keine Versteigerungsobjekte an und wird selbst nicht Vertragspartner, der zwischen Objektanbieter und Objektinteressenten geschlossenen Verträge.</p>
<p>Nachstehend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen JustMedia und den Nutzern unserer Internetseiten geregelt.</p>
<h3>2. Nutzung der JustMedia-Internet-Plattform</h3>
<p>JustMedia ermöglicht die kostenlose Nutzung der in der JustMedia Datenbank. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der JustMedia Internet-Plattform und Datenbank besteht nicht. JustMedia kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eine weitere Nutzung und Zugriff untersagen.</p>
<h3>3. Keine Gewährleistung für den Inhalt von Angeboten</h3>
<p>JustMedia übernimmt keinerlei Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der an JustMedia übermittelten Informationen. Jede Haftung von JustMedia in Zusammenhang mit dem Inhalt der Informationen scheidet aus. JustMedia.de haftet in keinem Fall für fehlerhafte oder unvollständige Angaben.</p>
<p>Die Gutachten für Zwangsversteigerungsverfahren, die zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen, sind in der Regel nicht vollständig und als Grundlage zum Erwerb eines Versteigerungsobjekts nicht geeignet. Sie bieten nur einen Überblick zu dem entsprechenden Objekt. Auch besteht die Möglichkeit, dass durch die Datenübertragung, Angaben nicht korrekt dargestellt oder wieder gegeben werden. Trotz jeglicher Sorgfalt kann es darüber hinaus zu Druckfehlern und Abweichungen kommen. <strong>Deshalb weist JustMedia.de den Interessenten für Versteigerungsobjekte noch einmal ausdrücklich darauf hin, nur das beim zuständigen Amtsgericht zur Einsicht ausliegende gerichtliche Gutachten, als das für alle persönlichen, in Bezug auf die Versteigerung resultierenden Handlungen und Verwendungen, relevante Gutachten zu betrachten. Ausschließlich dieses Gutachten hat rechtliche Gültigkeit.<br />
</strong>Es ist vollständig und liegt im Original vor. Es liefert auch Daten, die in dem zum Download zur Verfügung gestellten Gutachten, mit Absicht nicht veröffentlicht werden. Bitte überprüfen Sie alle Angaben selbst und fragen Sie während der Versteigerung genau nach.<br />
JustMedia weist auf seinen Seiten unter dem Punkt Terminaufhebungen auf solche Versteigerungstermine hin, die abgesagt wurden. Für das Stattfinden der angesagten Termine übernimmt JustMedia jedoch keine Haftung. Wir empfehlen dem Interessenten deshalb, sich direkt vor dem Termin, beim zuständigen Amtsgericht oder dem Gläubiger zu informieren.</p>
<h3>4. Download des gerichtlichen Gutachtens</h3>
<p><strong><span style="color: #996699;">Wichtiger Hinweis!</span></strong><br />
JustMedia stellt Interessenten das gerichtliche Gutachten in Teilauszügen zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um das Original, sondern um eine aus Datenschutz- und technischen Gründen bearbeitete und gekürzte Fassung. Durch die Übertragung des Gutachtens in digitale Form kann es zu fehlerhaften und unvollständigen Angaben kommen. Deshalb übernehmen wir keine Haftung und Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.</p>
<p><strong><span style="color: #996699;">Wir empfehlen dringend vor der Teilnahme bei einer Versteigerung das originale Gutachten bei Gericht einzusehen und alle Angaben noch einmal zu überprüfen!</span></strong></p>
<h3>5. Übersendung von Zusatzinformationen oder Zusatzangeboten</h3>
<p>JustMedia ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eigene und fremde ergänzende Informationen oder Zusatzangebote Interessenten zu versenden, die mit einer eventuellen Versteigerung oder einem Ankauf in Zusammenhang stehen. Der Interessent erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Weiterverarbeitung seiner Daten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich Terminaufhebungen von Zwangsversteigerungsterminen. Hat der registrierte Interessent das Gutachten eines Zwangsversteigerungsobjekts herunter geladen wird er automatisch bei der entsprechenden Terminaufhebung per e-Mail von JustMedia darüber informiert. Ein Anspruch auf diese Mitteilung besteht nicht.</p>
<h3>6. Speicherung von Daten</h3>
<p>Sämtliche an JustMedia übermittelten Daten werden von JustMedia zu den vorstehend genannten Zwecken gespeichert und verarbeitet. Einer Verarbeitung der Daten zu statistischen Zwecken stimmt der Nutzer ausdrücklich zu. JustMedia wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.</p>
<h3>7. Gewähr und Haftung von JustMedia</h3>
<p>Gegenüber Interessenten und Nachfragern ist jede Haftung von JustMedia grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:</p>
<ul>
<li>für die Haftung wegen Vorsatzes,</li>
<li>wenn ein Schaden wegen der 	Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf eine 	fahrlässigen Pflichtverletzung von JustMedia oder auf einer 	vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines 	gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JustMedia 	beruht,</li>
<li>wenn ein Schaden durch JustMedia 	grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen<br />
Vertreter oder 	Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig 	verursacht<br />
worden ist,</li>
<li>für die Haftung wegen der Verletzung solcher 	Vertragspflichten, die für die<br />
Erreichung des Vertragsziels 	unverzichtbar sind.</li>
</ul>
<p>Die vorbenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch JustMedia sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.</p>
<h3>8. Systemintegrität</h3>
<p>Es ist dem Nutzer im Zusammenhang mit einer Nutzung von JustMedia nicht gestattet, Werkzeuge und Techniken zu verwenden, die das Funktionieren der Datenbank und/oder der gesamten Website stören und zu einer unverhältnismäßigen Belastung der JustMedia Infrastruktur führen könnte.</p>
<h3>9. Freistellung</h3>
<p>Der Nutzer stellt JustMedia von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Anbietern oder Dritten gegenüber JustMedia wegen Verletzung Ihrer Rechte durch vom Nutzer eingestellten Angebote und Inhalte geltend gemacht werden. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kostenerstattung notwendiger Rechtsvertretung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.</p>
<h3>10. Gerichtsstand und geltendes Recht</h3>
<p>Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis ist der von JustMedia, sofern der Interessent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Die rechtlichen Beziehungen zwischen JustMedia und dem Interessenten richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.</p>
<h3>14. Salvatorische Klausel</h3>
<p>Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt.</p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: medium;"><strong>Haftungsausschluss</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig recherchiert, überprüft und bearbeitet. JustMedia, Medienservice für Justizbehörden, Norbert Graf -nachfolgend &#8220;JustMedia&#8221; genannt- übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.<br />
Haftungsansprüche gegen JustMedia, die sich auf Schäden ideeller und/oder materieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch unvollständige und fehlerhafte Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von Seiten des JustMedia kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Die hier veröffentlichten Informationen stellen keine Aufforderung zu Handlungen dar, die in Zusammenhang mit den gebotenen Inhalten stehen. Wir machen noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass durch die hier dargestellten Informationen keine Rechts- oder Steuerberatung stattfindet. Dies obliegt ausschließlich den steuer- und rechtsberatenden Berufen. Diesbezüglich verweisen wir auch auf unsere AGBs.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: medium;"><strong>Linksetzung</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Sofern JustMedia direkt oder indirekt auf fremde Internetseiten verweist („Links&#8221;), wird hiermit ausdrücklich erklärt, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die verlinkten Seiten keine illegalen Inhalte enthalten haben. JustMedia hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung der verlinkten Seiten. JustMedia distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen inhaltlichen Änderungen, die nach der Linkssetzung auf den verlinkten Seiten vorgenommen werden. </span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">JustMedia.de ist nicht verantwortlich für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Richtigkeit und die Genauigkeit der verlinkten Seiten, deren Angebote, Links oder Werbeanzeigen. JustMedia.de haftet nicht für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der auf den verlinkten Seiten angebotenen Informationen entstehen. Eine Verlinkung auf unserer Startseite genehmigen wir ohne vorherige Genehmigung bis auf Widerruf. Eine Verlinkung auf einzelne Seiten gestatten wir nur nach Absprache.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: medium;"><strong>Urheberrecht</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">JustMedia ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird JustMedia das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen. Dies gilt auch für Urheberrechtsverletzungen durch von Dritten zur Verfügung gestellten und veröffentlichten Texten, Graphiken, Berichten, Analysen, Beiträgen, Artikel u. a.. Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls, durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Das Urheberecht für die eigenen Inhalte von JustMedia auf dessen Seiten steht allein JustMedia zu. Eine Vervielfältigung der Grafiken oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von JustMedia.de nicht gestattet.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: medium;"><strong>Verbraucherinformation</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Sollten Sie Verbraucher im Sinne des BGB sein, möchten wir Ihnen hiermit die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Diese Internetplattform wird betrieben von </span></span><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;"><strong>JustMedia in der oben aufgeführten Hausanschrift</strong></span></span><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;"> Alle Anschreiben richten Sie bitte an diese Anschrift. Geschäftsführer ist .</span></span></p>
<p>JustMedia ist gewerblicher Betreiber von Internetplattformen für die Veröffentlichung von Gerichtsbekanntmachungen, -aushängen, -veröffentlichungen. Sie erreichen uns im Internet unter www.gerichtsaushänge.de oder www.gerichtsaushaenge.de.<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;"> Auf einigen Seiten innerhalb unserer Homepage, besteht die Möglichkeit, Leistungen von uns, zum Teil formlos und kostenlos zu erhalten. </span></span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Weitere vertragliche Inhalte ergeben sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Den Link zu den AGB finden Sie im Impressum oder auf der Menüleiste ganz oben. Hier erhalten Sie sämtliche relevanten Informationen. </span></span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Wir leisten Gewähr und Haftung nur nach Maßgaben unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese lesen Sie bitte nach auf unserer Startseite unter dem Punkt AGB. Solange unser kostenloses Angebot gilt, haben Sie als Verbraucher keinen Anspruch auf Gewährleistungsansprüche. Jegliche Haftung und Gewährleistung hinsichtlich Inhalt, Darstellung und Erreichbarkeit ist ausgeschlossen. </span></span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: medium;"><strong>Haftungsausschluss:</strong></span></span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Times New Roman,serif;"><span style="font-size: small;">Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig recherchiert, überprüft und bearbeitet. JustMedia übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.<br />
Haftungsansprüche gegen JustMedia, die sich auf Schäden ideeller und/oder materieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch unvollständige und fehlerhafte Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von Seiten des JustMedia kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.<br />
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB. </span></span></span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=177</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Impressum</title>
		<link>http://www.miba-immo.de/?p=174</link>
		<comments>http://www.miba-immo.de/?p=174#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 22:32:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.miba-immo.de/?p=174</guid>
		<description><![CDATA[Die Internetplattform gerichtsaushänge.de wird betrieben von JustMedia Medienserivce für Justizbehörden Norbert Graf Dietrich-Bonhoeffer-Str. 51 76461 Muggensturm Email: info@gerichtsaushaenge.de Internet: www.gerichtsaushänge.de oder www.gerichtsaushaenge.de Telefon: 0176 &#8211; 6000 71 30 Alle Anfragen zur Plattform, Technische Hinweise, Fehlermeldungen, Redaktionelle Hinweise, Reklamationen, Anregungen oder Feedback richten Sie bitte ausschließlich an: Norbert Graf email: norbertgraf@arcor.de Anfragen zu den Objekten und <a href="http://www.miba-immo.de/?p=174">more</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">Die Internetplattform gerichtsaushänge.de wird betrieben von</span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva;"><span style="font-size: small;"><strong>JustMedia<br />
Medienserivce für Justizbehörden</strong><br />
Norbert Graf<br />
</span><span style="font-size: small;">Dietrich-Bonhoeffer-Str. 51</span><span style="font-size: small;"><br />
76461 Muggensturm</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">Email: info@gerichtsaushaenge.de</span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">Internet: www.gerichtsaushänge.de oder www.gerichtsaushaenge.de</span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">Telefon: 0176 &#8211; 6000 71 30</span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">Alle Anfragen zur Plattform, Technische Hinweise, Fehlermeldungen, Redaktionelle Hinweise, Reklamationen, Anregungen oder Feedback richten Sie bitte ausschließlich an: </span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">Norbert Graf</span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">email: norbertgraf@arcor.de</span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: verdana, geneva;">Anfragen zu den Objekten und Zwangsversteigerungsverfahren richten Sie bitte direkt an den im Expose benannten und verantwortlichen Anbieter, Gläubiger oder das Amtsgericht.</span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: medium;"><strong>Haftungsausschluss</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig recherchiert, überprüft und bearbeitet. JustMedia, Medienservice für Justizbehörden, Norbert Graf -nachfolgend &#8220;JustMedia&#8221; genannt- übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.<br />
Haftungsansprüche gegen JustMedia, die sich auf Schäden ideeller und/oder materieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch unvollständige und fehlerhafte Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von Seiten des JustMedia kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Die hier veröffentlichten Informationen stellen keine Aufforderung zu Handlungen dar, die in Zusammenhang mit den gebotenen Inhalten stehen. Wir machen noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass durch die hier dargestellten Informationen keine Rechts- oder Steuerberatung stattfindet. Dies obliegt ausschließlich den steuer- und rechtsberatenden Berufen. Diesbezüglich verweisen wir auch auf unsere AGBs.</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: medium;"><strong>Linksetzung</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Sofern JustMedia direkt oder indirekt auf fremde Internetseiten verweist („Links&#8221;), wird hiermit ausdrücklich erklärt, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die verlinkten Seiten keine illegalen Inhalte enthalten haben. JustMedia hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung der verlinkten Seiten. JustMedia distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen inhaltlichen Änderungen, die nach der Linkssetzung auf den verlinkten Seiten vorgenommen werden. </span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">JustMedia.de ist nicht verantwortlich für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Richtigkeit und die Genauigkeit der verlinkten Seiten, deren Angebote, Links oder Werbeanzeigen. JustMedia.de haftet nicht für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der auf den verlinkten Seiten angebotenen Informationen entstehen. Eine Verlinkung auf unserer Startseite genehmigen wir ohne vorherige Genehmigung bis auf Widerruf. Eine Verlinkung auf einzelne Seiten gestatten wir nur nach Absprache.</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: medium;"><strong>Urheberrecht</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">JustMedia ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird JustMedia das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen. Dies gilt auch für Urheberrechtsverletzungen durch von Dritten zur Verfügung gestellten und veröffentlichten Texten, Graphiken, Berichten, Analysen, Beiträgen, Artikel u. a.. Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls, durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Das Urheberecht für die eigenen Inhalte von JustMedia auf dessen Seiten steht allein JustMedia zu. Eine Vervielfältigung der Grafiken oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von JustMedia.de nicht gestattet.</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: medium;"><strong>Verbraucherinformation</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Sollten Sie Verbraucher im Sinne des BGB sein, möchten wir Ihnen hiermit die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="font-size: small;">Diese Internetplattform wird betrieben von </span><span style="font-size: small;"><strong>JustMedia in der oben aufgeführten Hausanschrift</strong></span><span style="font-size: small;"> Alle Anschreiben richten Sie bitte an diese Anschrift. Geschäftsführer ist .</span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;">JustMedia ist gewerblicher Betreiber von Internetplattformen für die Veröffentlichung von Gerichtsbekanntmachungen, -aushängen, -veröffentlichungen. Sie erreichen uns im Internet unter www.gerichtsaushänge.de oder www.gerichtsaushaenge.de.<span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;"> Auf einigen Seiten innerhalb unserer Homepage, besteht die Möglichkeit, Leistungen von uns, zum Teil formlos und kostenlos zu erhalten. </span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">Weitere vertragliche Inhalte ergeben sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Den Link zu den AGB finden Sie im Impressum oder auf der Menüleiste ganz oben. Hier erhalten Sie sämtliche relevanten Informationen. </span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">Wir leisten Gewähr und Haftung nur nach Maßgaben unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese lesen Sie bitte nach auf unserer Startseite unter dem Punkt AGB. Solange unser kostenloses Angebot gilt, haben Sie als Verbraucher keinen Anspruch auf Gewährleistungsansprüche. Jegliche Haftung und Gewährleistung hinsichtlich Inhalt, Darstellung und Erreichbarkeit ist ausgeschlossen. </span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="color: #000000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Haftungsausschluss:</strong></span></span></span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva;"><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig recherchiert, überprüft und bearbeitet. JustMedia übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.<br />
Haftungsansprüche gegen JustMedia, die sich auf Schäden ideeller und/oder materieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch unvollständige und fehlerhafte Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von Seiten des JustMedia kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.<br />
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB. </span></span></span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.miba-immo.de/?feed=rss2&amp;p=174</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

